Vor zehn Jahren: Themenwechsel am Sonntag

Vor zehn Jahren lancierten Fabio Huwyler und ich für GAYRADIO das Projekt #andersnormal, das sich der «Ausgrenzung innerhalb der LGBT-Community» annehmen wollte. Wir fragten uns: Ausgrenzung in unserer kleinen Community, wo wir doch selber ständig gegen Ausgrenzung und für Akzeptanz kämpfen müssen? Kann und darf das sein?

In der GAYRADIO-Sendung vom 8. Februar 2015 habe ich dann angeregt mit dem damaligen TGNS-Präsidenten Henry Hohmann und dem damaligen Partymacher Terry Loosli über das Thema Ausgrenzung in unserer Community diskutiert.

→ zum Blogbeitrag vom 18. Januar 2015

Vor zehn Jahren: Von Muslimen und Mehrheiten

Vor zehn Jahren hat die deutsche Bertelsmann Stiftung die Resultate einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage veröffentlicht. Wissenschaftler analysierten, wie Muslime in Deutschland leben und wie der Islam von der Mehrheit wahrgenommen wird: Spannendes Resultat auf den Punkt gebracht: Die Mehrheit der «ziemlich bis sehr religiösen» Muslime akzeptierte in dieser Umfrage vor eben zehn Jahren die «Homo-Ehe» – eine Mehrheit der nicht-muslimischen Deutschen aber nicht den Islam.

→ zum Blogbeitrag vom 11. Januar 2015

Einbahnstrasse nach rechts

Facebook, Instagram und auch WhatsApp gehören bekanntlich zu «Meta». Und deren Chef Mark Zuckerberg will sich nun offenbar bei US-Präsident Donald Trump anbiedern. Facebook sei als Netzwerk der «freien Rede» gedacht gewesen – und zur freien Meinungsäusserung gehöre nun mal auch das «Hässliche» dazu – etwa im Zusammenhang mit Homosexualität oder Transidentität von «Geisteskrankheit oder Anomalie» zu sprechen, da ist sich «Zuck» offenbar sicher.

In einem Video und einem Blogbeitrag erklärte Zuckerberg vor ein paar Tagen, er werde – zunächst in den USA – den Faktencheck einstellen. Gleichzeitig werde er aber auch Beschränkungen von Beiträgen bei den Themen «Einwanderung, Genderidentität und Gender» aufheben. Äusserungen zu diesen Themen seien Teil des «Mainstream-Diskurses», es gebe daher keinen Grund, sie aus «dem Strom der Beiträge zu filtern».

Mit einem Faktencheck versuchen Journalist*innen heikle Beiträge zu verifizieren und notfalls richtigzustellen. Konservative befürchteten allerdings, dass damit ihre politische Agenda bekämpft werden soll, und sprechen von Zensur. Und dieser Meinung ist nun auch der Meta-Chef. In Zukunft will er sich darauf verlassen, dass Nutzer*innen seiner Netzwerke sich selbst gegenseitig überwachen. «Community Notes» nennt sich das und funktioniert «so» auch bei «X» (vormals Twitter) von Elon Musk.

In der EU verpflichtet zurzeit das Gesetz DAS (Digital Services Act) Netzwerken wie Facebook gegen Hassrede und Falschinformationen vorzugehen. Für Mark Zuckerberg ist dies «institutionalisierte Zensur». Er hofft jetzt, dass der künftige US-Präsident Donald Trump deswegen in Europa Druck machen wird.

Je weiter die Regierungen in Europa nach rechts triften, desto grösser wird auch die Chance, dass der Druck diesbezüglich auch ankommt und auch umgesetzt wird. Die Chancen, dass in Österreich Herbert Kickl von der rechtsextremen FPÖ «Volkskanzler» wird, werden immer grösser. Kickl ist höchst queerfeindlich. Zu seinen Zielen gehören etwa, dass das Geburtsgeschlecht in der Geburtsurkunde nachträglich nicht geändert werden und es nur zwei Geschlechter geben darf. Und in Deutschland «versprechen» in ihren Wahlprogrammen nicht nur die AFD, sondern auch die Unionsparteien CDU und CSU das Selbstbestimmungsgesetz wieder ausser Kraft zu setzen. Kritisiert wird dabei besonders, dass Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen ihren Geschlechtseintrag ändern dürfen.

Übrigens: In der Schweiz können Menschen mit einer Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen seit 1. Januar 2022 mit einer Erklärung beim Zivilstandsamt ändern. Allerdings hatten sich damals auch in der Schweiz konservative Kreise durchgesetzt: Mit der eigentlich fortschrittlichen heutigen Lösung können nun unter 16-Jährige nur noch mit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung die Änderung des Geschlechtseintrages beantragen, selbst wenn sie urteilsfähig sind.